Häufige Fragen
Pulvern sie auch Fahrzeugteile? | Ja. Fahrzeugteile können wir ebenfalls sandstrahlen und pulverbeschichten.
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Was würde es kosten? | Die Kosten sind ganz davon abhängig, wie viele Teile sie haben und wie gut die alte Farbe herunter geht. Daher wird das Sandstrahlen nach Aufwand abgerechnet und kann davor nie genau gesagt werden. |
Können bestimmte Bereiche/Gewinde Farbfrei bleiben? | Gewinde werden bei uns generell abgedeckt. |
Ist die Rahmennummer nach dem Pulvern noch sichtbar? | Wir halten den Bereich mit der Rahmennummer Farbfrei, damit diese nach dem Pulvern noch sichtbar ist. Sie müssten das Klebeband entfernen und diesen Bereich mit Klarlack vor Rost schützen. |
Benötige ich einen Termin zur Anlieferung? | Nein, innerhalb unserer Öffnungszeiten benötigen sie keinen Termin. |
Welche Farben können sie pulvern? | Die RAL classic Töne haben wir in glatt/glänzend alle im Sortiment (auch die meisten Perl-RAL Farben). |
Kann Holz gestrahlt werden? | Bedingt kann auch Holz gestrahlt werden. Wir müssten es an einer nicht Sichtbaren Fläche probieren. |
Was kann alles pulverbeschichtet werden? | Alle elektrisch leitenden Metallteile, die auf 200° Celsius erhitzt werden können. Also Stahl, verzinkter Stahl, Edelstahl, Aluminium und Messing. |
Ist ihre Pulverbeschichtung Hitzebeständig? | Die von uns standardmäßig verwendeten Polyesterpulver werden bei 160 bis 200 °C eingebrannt und weisen eine Hitzebeständigkeit von bis zu 130°C auf. Die Teile sollten aber nicht dauerhaft einer Temperatur über 80°C ausgesetzt werden. |
Kann man pulverbeschichtete Teile nochmal Pulvern? | Bereits gepulverte Teile können bedingt überbeschichtet werden. |
Wie lauten ihre Maximalmaße? | Bauteilabmessungen: max. 6300 x 900 x 1900 mm (L x B x H) |